Mit einer Rate raus aus den Schulden
Sie zahlen nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.
Schuldenregulierung durch Einigung mit Ihren Gläubigern und Vermeidung der Privatinsolvenz eine bezahlbare Rate für alle Ihre Schulden
Durch die Reduzierung Ihrer monatlichen Belastung und eine mögliche Senkung der Gesamtschulden auf bis zu 80 % und mehr wird der Schuldenberg wieder überschaubar und für Sie bezahlbar. Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Quensell, seit nunmehr 10 Jahren in der Schuldnerberatung tätig, ist ratsam, besonders wenn Sie noch über Einkünfte verfügen und somit eventuell eine Privatinsolvenz vermeiden können. Nicht selten hat Rechtsanwalt Quensell in seiner Praxis Vergleiche auf 20 % der ursprünglichen Schuldsumme aushandeln können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 20.000,- € Schulden haben, kann ein Einmalvergleich auf 4.000,- € ohne weitere Zinsen und Kosten ausgehandelt werden. Auch hier kann in den meisten Fällen der Betrag dann auch noch in für Sie bezahlbaren Raten gezahlt werden. Das Ziel unserer erfolgreichen Arbeit ist die außergerichtliche Schuldenregulierung durch Einigung und damit die gezielte Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz. Regulierung durch Einigung und die Vermeidung der Privatinsolvenz. Wir setzen uns mit vereinten Kräften für Sie ein – mit kompaktem Fachwissen. Mit dieser Perspektive beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Schuldenfreiheit. Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden wollen.
Direktsanierung bzw. Einmalzahlung
Eventuell besteht die Möglichkeit einer Direktsanierung. Manche Gläubiger geben sich mit einer Einmalzahlung zufrieden: 20 % des Betrags mit Sicherheit zu bekommen, ist ihnen lieber, als auf dem vollen Betrag zu bestehen, wenn ungewiss ist, ob sie ihn jemals erhalten. Durch geschicktes Verhandeln können Nachlässe von bis zu 80 % erzielt werden. Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, vielleicht aus Ihrem Familienkreis, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgt ist, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen. Anders gesagt: Sie tilgen den Großteil Ihrer Verpflichtungen mit einem Schlag und sind damit von den Forderungen Ihrer Gläubiger befreit! Raus aus den Schulden eine außergerichtliche Einigung erspart in 100 % der Fälle das Insolvenzverfahren.
Restschuldbefreiung per Gesetz – das Insolvenzverfahren
Wenn nicht alle Gläubiger dem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zustimmen, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann werden Sie durch die gesetzlich geregelte Restschuldbefreiung schuldenfrei. Die Insolvenzordnung bietet einen Ausweg aus der Schuldenkrise und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich endgültig von Ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren ermöglicht Ihnen damit im zweiten Schritt einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn. Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen. Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und die sehr langen Wartezeiten kann es für Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit beispielsweise einer kurz bevorstehenden Lohn- oder Gehaltspfändung, anberaumten Zwangsversteigerung, Wohnungskündigung oder laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten. Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit. Gut zu wissen: Wir sind eine kompetente Beratungsstelle und nach § 305 InsO „geeignete Personen“ im Sinne des Insolvenzrechts.
Verbraucherinsolvenz auf drei Jahre verkürzt!
Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt. Es ist keine Rückzahlung von 35 % mehr nötig, um die Insolvenz zu verkürzen. Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.
Komplette Aufarbeitung Ihrer Unterlagen
Unser Angebot umfasst im Unterschied zu diakonischen oder öffentlichen Beratungsstellen auch die vollständige Aufarbeitung Ihrer zur Überschuldung gehörenden Papiere. Alle Rechnungen, Mahnungen, Bescheide und sonstigen Nachweise werden von uns systematisch aufgearbeitet.
Bin ich überschuldet?
Man gerät in die sogenannte Überschuldung, wenn die eigenen Schulden das persönliche Vermögen bzw. Einkommen übersteigen. Ebenso kann man in eine überschuldete Situation geraten, wenn das Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die regelmäßig anfallenden Kosten zu bezahlen.