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Fragen zu Antworten zu Schuldenregulierung FAQs

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Hilfe Schuldnerberatung • Fragen & Antworten

FAQs häufig gestellte Fragen

Fragen und Anworten zu Schuldenregulierung!
Schuldner, die zum ersten Mal in eine solche missliche Lage geraten, werden in der Regel mit einer Vielzahl von neuen Begriffen konfrontiert.
Um hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen zu können, wollen wir hier nach und nach einige der wichtigsten Begriffe erläutern.

Mit einer Rate raus aus den Schulden

Sie zahlen nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.

 

Schuldenregulierung durch Einigung mit Ihren Gläubigern und Vermeidung der Privatinsolvenz eine bezahlbare Rate für alle Ihre Schulden

 

Durch die Reduzierung Ihrer monatlichen Belastung und eine mögliche Senkung der Gesamtschulden auf bis zu 80 % und mehr wird der Schuldenberg wieder überschaubar und für Sie bezahlbar. Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Quensell, seit nunmehr 10 Jahren in der Schuldnerberatung tätig, ist ratsam, besonders wenn Sie noch über Einkünfte verfügen und somit eventuell eine Privatinsolvenz vermeiden können. Nicht selten hat Rechtsanwalt Quensell in seiner Praxis Vergleiche auf 20 % der ursprünglichen Schuldsumme aushandeln können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 20.000,- € Schulden haben, kann ein Einmalvergleich auf 4.000,- € ohne weitere Zinsen und Kosten ausgehandelt werden. Auch hier kann in den meisten Fällen der Betrag dann auch noch in für Sie bezahlbaren Raten gezahlt werden. Das Ziel unserer erfolgreichen Arbeit ist die außergerichtliche Schuldenregulierung durch Einigung und damit die gezielte Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz. Regulierung durch Einigung und die Vermeidung der Privatinsolvenz. Wir setzen uns mit vereinten Kräften für Sie ein – mit kompaktem Fachwissen. Mit dieser Perspektive beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Schuldenfreiheit. Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden wollen.

Direktsanierung bzw. Einmalzahlung

Eventuell besteht die Möglichkeit einer Direktsanierung. Manche Gläubiger geben sich mit einer Einmalzahlung zufrieden: 20 % des Betrags mit Sicherheit zu bekommen, ist ihnen lieber, als auf dem vollen Betrag zu bestehen, wenn ungewiss ist, ob sie ihn jemals erhalten. Durch geschicktes Verhandeln können Nachlässe von bis zu 80 % erzielt werden. Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, vielleicht aus Ihrem Familienkreis, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgt ist, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen. Anders gesagt: Sie tilgen den Großteil Ihrer Verpflichtungen mit einem Schlag und sind damit von den Forderungen Ihrer Gläubiger befreit! Raus aus den Schulden eine außergerichtliche Einigung erspart in 100 % der Fälle das Insolvenzverfahren.

Restschuldbefreiung per Gesetz – das Insolvenzverfahren

Wenn nicht alle Gläubiger dem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zustimmen, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann werden Sie durch die gesetzlich geregelte Restschuldbefreiung schuldenfrei. Die Insolvenzordnung bietet einen Ausweg aus der Schuldenkrise und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich endgültig von Ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren ermöglicht Ihnen damit im zweiten Schritt einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn. Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen. Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und die sehr langen Wartezeiten kann es für Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit beispielsweise einer kurz bevorstehenden Lohn- oder Gehaltspfändung, anberaumten Zwangsversteigerung, Wohnungskündigung oder laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten. Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit. Gut zu wissen: Wir sind eine kompetente Beratungsstelle und nach § 305 InsO „geeignete Personen“ im Sinne des Insolvenzrechts.

Verbraucherinsolvenz auf drei Jahre verkürzt!

Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt. Es ist keine Rückzahlung von 35 % mehr nötig, um die Insolvenz zu verkürzen. Die Regelung zur Verkürzung der Insolvenz gilt auch rückwirkend für alle Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 gestellt wurden. Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurden das Privat- und das Regelinsolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt.

Komplette Aufarbeitung Ihrer Unterlagen

Unser Angebot umfasst im Unterschied zu diakonischen oder öffentlichen Beratungsstellen auch die vollständige Aufarbeitung Ihrer zur Überschuldung gehörenden Papiere. Alle Rechnungen, Mahnungen, Bescheide und sonstigen Nachweise werden von uns systematisch aufgearbeitet.

Bin ich überschuldet?

Man gerät in die sogenannte Überschuldung, wenn die eigenen Schulden das persönliche Vermögen bzw. Einkommen übersteigen. Ebenso kann man in eine überschuldete Situation geraten, wenn das Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die regelmäßig anfallenden Kosten zu bezahlen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Schuldenfalle?

Da man Schulden in der Regel verzinst zurückzahlen muss, kann aus diesem erhöhten Betrag ein Teufelskreis entstehen: Trotz regelmäßiger Zahlung kann die Schuldenlast dennoch nicht abgebaut werden, sondern wird im Gegenteil durch Mahn- und Vollstreckungskosten noch erhöht. Diese zusätzlichen Kosten sind dann ebenfalls zu verzinsen und können sogar leicht dazu führen, dass sich die Schuldsumme am Ende verdoppelt. Dann werden aus vielen kleinen Raten erdrückende Schulden.

Komme ich aus dieser Schuldenfalle wieder raus?

Selbstverständlich – auch darin besteht unsere Aufgabe! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von überhöhten Schulden zu befreien. Entweder werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen bezahlbare Raten festgelegt oder es wird eine Einmalzahlung mit allen Beteiligten vereinbart. Wenn allerdings keinerlei Geldbeträge für eine monatliche Abzahlung zur Verfügung stehen oder die außergerichtliche Einigung scheitert, muss die Verschuldung mit staatlicher Hilfe und einem Insolvenzverfahren gelöst werden.

Was ist eine Schuldnerberatung?

Unter Schuldnerberatung versteht man die fachlich kompetente Hilfestellung bei finanziellen und rechtlichen Fragen, die Personen mit Schuldenproblemen angeboten wird. Diese Leistungen werden auch von karitativen Einrichtungen (Caritas, AWO), Vereinen und Rechtsanwälten angeboten. Von den einen ohne, von den anderen mit Gebühren.

Was ist eine staatlich zugelassene Schuldnerberatung?

Es gibt kostenlose staatliche Anlaufstellen, über die wir unsere Kunden informieren und an die wir bei Bedarf sogar bewusst verweisen. Wie auch Rechtsanwälte und Steuerberater haben die Mitarbeiter dieser staatlichen Diakonien die erforderlichen Genehmigungen, um Verschuldete rechtlich zu beraten und für sie Verhandlungen mit ihren Gläubigern zu führen. Da die öffentliche Schuldnerberatung einen Teil der Sozialarbeit darstellt, bekommen Rat suchende sozial schwache Menschen ggf. dort die nötigen umfassenden Dienstleistungen kostenlos. Viele dieser Einrichtungen lehnen aber die Sichtung, Sortierung und Aufarbeitung der benötigten und bei den Hilfesuchenden befindlichen Unterlagen ab.Entsprechende Adressen sind im Internet oder bei der jeweiligen Gemeinde zu finden. Auch wenn wir nicht kostenlos arbeiten, haben mehrere Gerichte die Vorteile der professionellen Schuldnerberatung bestätigt. Die Erstberatung ist für Hilfesuchende selbstverständlich kostenfrei. Es werden keine Aufnahmegebühren und keine monatlichen Vereinsbeiträge erhoben.