Pfändung des Autos vermeiden
Falls das Fahrzeug zur Fortführung Ihres Berufes notwendig ist, wird dieses nicht verpfändet. Hierzu gehören beispielsweise Taxifahrer oder Vertreter. Auch wenn Sie im Schichtdienst tätig und Ihre Arbeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur schlecht zu erreichen ist, dürfen Sie Ihr Fahrzeug behalten. Seit dem Jahr 2010 gilt dies ebenfalls, wenn es für die Berufstätigkeit eines Familienmitgliedes notwendig ist - Auto behalten
Des Weiteren können Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, wenn sie nachweisen können, dass sie das Fahrzeug aufgrund ihrer Behinderung zur Bestreitung des Lebensalltags benötigen, das Fahrzeug behalten.
Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle, wie wir, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt hat. Das übernehmen wir für Sie.