Bank erfährt von Zahlungsunfähigkeit - Haus behalten
Wird die Immobilie noch über ein Darlehen finanziert, wird die Bank, sobald sie von der Zahlungsunfähigkeit erfährt, das Darlehen i. d. R. fristlos kündigen. Der Schuldner muss dann innerhalb von zwei Wochen die gesamte noch ausstehende Darlehnssumme zurückzahlen. Dies ist natürlich nur in den seltensten Fällen realisierbar - Immobilie
Immobilie gehört beiden Ehegatten
Meist gehört das Eigenheim bei verheirateten Paaren beiden Teilen gleichermaßen. Dann wird meist auch der Kredit von beiden Parteien getragen. Dennoch spricht die Bank bei einer Privatinsolvenz die Kündigung gegenüber beiden Ehegatten aus. So wird der „gesunde“ Ehegatte mit in die Insolvenz gerissen.