Stromversorgung: Verpflichtung für beide Seiten
Die Energie- und Wasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf der Grundlage privater Kaufverträge (s. §§ 433 ff. BGB). Für den Energielieferanten ergeben sich daraus ebenso Verpflichtungen wie für den Verbraucher. So ist der Lieferant dazu verpflichtet, jederzeit Energie zu liefern. Der Verbraucher geht dabei die Verpflichtung ein, den vereinbarten Preis zu zahlen. Werden die Rechnungen nicht bezahlt, kann der Stromlieferant die Energiezufuhr sperren.
Stromschulden - Kann die Energiesperre abgewendet werden?
Sobald die laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, empfiehlt es sich eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Diese kann mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Tilgung ausarbeiten und gegebenenfalls mit dem Energieversorger vereinbaren. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die Sicherstellung der Zahlung der laufenden monatlichen Abschläge - Stromschulden