Kann mir wegen der Pfändung gekündigt werden?
Nur wegen einer Lohnpfändung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Besondere Ausnahme stellen hier Arbeitnehmer in besonderer Stellung (Kassierer, Prokurist usw.) dar. Dennoch ist die Vermeidung der Lohnpfändung und der Besuch der Schuldnerberatung immer ratsam.
Reihenfolge und Höhe der Pfändungen
Die Pfändungen werden der Reihe nach, wie sie beim Arbeitgeber eingehen, berücksichtigt. Es empfiehlt sich dabei immer, die Lohnpfändung zu prüfen da sich dort schnell Rechenfehler einschleichen. Grundlage der Pfändung ist der Nettolohn. Die Höhe der Pfändung richtet sich nach der Höhe des Lohns sowie der Anzahl der Angehörigen an die Unterhalt gezahlt werden muss. Pfändbar sind neben dem Lohn an sich Einkommen aus Überstunden zur Hälfte sowie das Weihnachtsgeld bis zu einer gewissen Grenze. Voll pfändbar sind zudem Zuschläge für Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, der geldwerte Vorteil für die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstautos und Essenszuschüsse - Lohnpfändung