Fristlose Kündigung ist möglich
Bei Mietschulden besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert. So droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde - Mietschulden
Was tun bei Mietschulden?
Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder gar die fristlose Kündigung bereits in Ihrem Briefkasten liegt, müssen Sie schnell handeln. Ratsam ist immer der Weg zu einer Schuldenberatung. So kann gemeinsam mit dem Vermieter versucht werden, eine Regelung zu treffen. Ein möglicher Weg in diesem Zusammenhang wären Ratenzahlungen. Doch vielleicht gewährt Ihnen Ihr Vermieter ja auch einen Zahlungsaufschub. Die Schuldenberatung kann Ihnen in jedem Fall hilfreich zur Seite stehen und einen möglichen Ratenzahlungsplan aufstellen. Denn natürlich sollten auch andere Verpflichtungen nicht vernachlässigt werden.