Wie entstehen Schulden beim Jobcenter?
Der Betrag, der einem Arbeitssuchenden zusteht, wird aufgrund seiner Lebensumstände berechnet. Wie hoch ist die Anzahl der zu versorgenden Personen? Wie gestaltet sich die individuelle Situation? Übt der Betroffene einen Nebenjob aus?
Dies sind nur einige der Angaben, die bei der Antragstellung von dem Betroffenen gemacht und im Laufe der Zeit ständig aktualisiert werden müssen. Falls eine entsprechende Änderung versäumt wird und infolgedessen der Jobcenter zu viele Leistungen zahlt, können diese später durch das Jobcenter zurückgefordert werden.
Ist eine Stundung der Schulden möglich?
Den Betroffenen wird meist der geschuldete Betrag in der Gesamtsumme mitgeteilt. Das sorgt nicht selten für einen großen Schock. Wichtig ist, dass die Betroffenen die Schulden nachvollziehen können. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich die Schulden bzw. deren Entstehung erklären lassen.
Im Anschluss sollte der Betroffene oder ein Rechtsanwalt mit der ARGE über die Begleichung der Schuld verhandeln. Diese Vereinbarungen müssen von den Betroffenen dann natürlich auch eingehalten werden. Der Jobcenter zieht die vorab vereinbarte Rate dann automatisch von dem Regelsatz ab.
Fallenlassen des Anspruchs
Falls der Jobcenter von Ihnen zu viel gezahltes Geld zurück verlangt, gibt es immer mehrere Möglichkeiten. Neben einer Rückzahlung der Schulden in Raten besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Anspruch fallengelassen wird. Entsprechend § 44 SGB II kann das Jobcenter den Anspruch fallenlassen, falls dadurch die Existenz des betroffenen Schuldners bedroht wäre. Schuldner sollten sich deshalb im Ernstfall immer an einen Anwalt wenden. Der Anwalt kann für Sie die Verhandlungen mit dem Jobcenter und gegebenenfalls auch die Gerichtsverhandlung führen - Arbeitslos